| Häusliche Pflege |
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Hierfür
steht hochqualifiziertes Fachpersonal zur Verfügung, das i.d.R.
über eine fundierte Ausbildung als Kranken- Schwester/Pfleger
und Altenpfleger/in verfügt. |
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Wir übernehmen die Pflege für alle Arten der Pflegebedürftigkeit (Behinderte, etc.) Wir bieten im Rahmen sozial- und gesundheitspflegerischer Dienste zum einen häusliche Krankenpflege als Kassenleistung nach § 37 SGB V, welche vor allem die verschiedenen Behandlungspflegen wie z.B.- Verbandswechsel, gegebenenfalls einschließlich Wundpflege
- Decubitusversorgung (Versorgung bei Wundliegen)
- Injektionen
- Katheterwechsel einschließlich Spühlung
- sonstige medizinische Hilfeleistungen wie Einreibungen, Medikamentengabe, Einlauf, Wickel ect.
beinhaltet, als auch Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI, wie z.B.- Morgen- und Abendtoilette
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfe bei der Blasen- und Darmentleerung
- Lagern, Betten, Mobilisieren
und vieles anderes mehr an.
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Hausmeister-
und Fahrdienste
Wir leisten für Sie individuelle, handwerkliche Tätigkeiten
in Ihrem Haushalt und Garten oder begleiten Sie zu Arztbesuchen oder
Einkäufen, ggf. mit unserem Behindertenfahrzeug |

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Urlaubs- und Verhinderungspflege Wenn ähnlich wie bei der Kurzzeitpflege die Pflegeperson ausfällt, der Pflegebedürftige aber zu Hause bleiben möchte, können wir mehrmals täglich in der eigenen, gewohnten Umgebung die Pflege und Betreuung übernehmen.
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Hauswirtschaftspflege Hauswirtschaftspflege ist eine persönliche Hilfe, die sowohl geringfügig-pflegerische, als auch hauswirtschaftliche Aufgaben enthält:- Pflegerische Betreuung
- Versorgung des Haushaltes (z.B. Einkaufen, Mahlzeitenzubereitung)
- Sorge für die Lebensführung
Personen, die auf Hilfe angewiesen sind, können die Hauswirtschaftshilfe in Anspruch nehmen. Die Hauswirtschaftshilfe versorgt Menschen, besorgt ihnen die wichtigsten täglichen Dinge und ist auch gerne zu einem Gespräch bereit. Sie ist oftmals die notwendige ergänzende Hilfe zur häuslichen Krankenpflege. Ist in einem vorübergehenden Krankheitsfall Hilfe nötig (z.B. nach Krankenhausaufenthalt) so kann nach § 38 SGB V, die "Gestellung einer Haushaltshilfe" bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Nach Prüfung des Einzelfalles entscheidet die entsprechende Krankenkasse über die Höhe der Kostenübernahme. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten auch vom Sozialamt übernommen werden.
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Beratung Der vom Pflegeversicherungsgesetz nach § 37 Abs. 3 geforderte Beratungsanspruch für selbstbeschaffte Pflegehilfen kann natürlich auch von uns abgerufen werden. Darüber hinaus stehen unsere leitenden Schwestern auch allen weiteren Fragen und Problemen offen und helfend gegenüber.
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Fahrbarer Mittagstisch Der fahrbare Mittagstisch liefert Mahlzeiten ins Haus.
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Seelsorgerliches Gespräch Seelsorgerliche Gespräche und auf Wunsch das Lesen eines Bibeltextes oder Gebetes werden angeboten. Der Besuch des Gemeindepfarrers wird auf Wunsch vermittelt.
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Pflegehilfsmittel Sie können in der Station entliehen werden (z.B. Rollstuhl, Pflegebett, Nachtstuhl, Gehstützen usw.). Unsere Mitarbeiter geben Ihnen gerne nähere Auskunft und Anleitung.
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| Wir haben Versorgunsverträge mit allen Kranken- und Pflegekassen! |
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