Pflegebedürftige, die zu Hause von uns gepflegt werden, erhalten die häusliche Pflegehilfe als Sachleistung. Die Pflegeeinsätze werden pro Monat
- in der Pflegestufe 1 bis zu 440,00 EUR
- in der Pflegestufe 2 bis zu 1040,00 EUR
- in der Pflegestufe 3 bis zu 1510,00 EUR
von den Pflegekassen übernommen. In besonders gelagerten Einzelfällen können die Pflegekassen unter ganz bestimmten Bedingungen weitere Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von monatlich 1918,00 EUR gewähren. Pflegebedürftige, welche die Pflege selbst - meist durch Angehörige - sicherstellen, erhalten Pflegegeld. Dies beträgt
- 225,00 EUR in der Pflegestufe 1
- 430,00 EUR in der Pflegestufe 2
- 685,00 EUR in der Pflegestufe 3.
Übrigens: Wird die Sachleistung nicht voll ausgeschöpft, erhält der Pflegebedürftige ein anteiliges Pflegegeld. Man bezeichnet dies als Kombinationsleistung.
Kann die häusliche Pflege vorübergehend nicht gewährleistet
werden, besteht Anspruch auf häusliche Pflege bei Verhinderung
der Pflegeperson (bis zu 28 Tage, bzw. bis zu 1510,00EUR).
Außerdem gibt es auch die Möglichkeit, den Pflegebedürftigen
bis zu 28 Tagen im Kalenderjahr in unserer stationären Einrichtung
unterzubringen. Die Kosten dieser Kurzzeitpflege werden dann
von der jeweiligen Pflegekasse bis zu einem Höchstbetrag von
1510,00 EUR übernommen.
Kann die häusliche Pflege generell nicht ausreichend gewährleistet werden, können wir dem Pflegebedürftigen einen Platz in unserem Seniorenpflegeheim anbieten. Hierfür übernehmen die Pflegekassen in der Regel - 1023,00 EUR in der Pflegestufe 1
- 1279,00 EUR in der Pflegestufe 2
- 1510,00 EUR in der Pflegestufe 3.
Die Pflegebedürftigen erhalten Pflegehilfsmittel, wenn diese der Erleichterung der Pflege dienen oder Beschwerden lindern, sofern sie nicht schon von der Krankenkasse oder einem anderen Leistungsanbieter übernommen worden sind.

In bestimmten Fällen können Zuschüsse, die der Verbesserung
des Wohnumfeldes dienen (z.B. rollstuhlgerechte Verbreiterung der
Türen), bei der zuständigen Kranken- und Pflegekasse beantragt
werden. Der Pflegebedürftige hat allerdings einen angemessenen
Anteil selbst zu tragen.
Wir haben Versorgunsverträge mit allen Kranken- und Pflegekassen! |